kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27. April 2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD steht die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und muss auch überspitzte Kritik hinnehmen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegenstand der Satiresendung vom 27. April 2017 war der Parteitag der AfD, auf dem die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel (Antragstellerin) zur Spitzenkandidatin gewählt wurde. Im Anschluss an ihre Wahl hielt sie eine Rede, in der es u.a. heißt: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem Land hinweisen, härter bekämpft werden als die Missstände selbst. Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte". In der Sendung wurde zunächst diese Sequenz eingespielt, die der Moderator mit den Worten "Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!" kommentierte.
Der Entscheidung liegt eine Abwägung zwischen der
Einer Bewertung der Äußerung als unzulässige Formalbeleidigung steht es entgegen, wenn – wie hier – mit Bezug auf den Gegenstand der
Die umstrittene Äußerung bezieht sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in klar erkennbarer satirischer Weise, d.h. durch typische Übertreibung, auf die aktuelle Forderung der Antragstellerin, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. In diesem Zusammenhang soll die besonders scharfe Wortwahl "Nazi-Schlampe" als politisch – und auch sonst – nicht akzeptierte Formulierung zeigen, wohin die Forderung der Antragstellerin führen könnte. Erkennbar geht es nicht darum, dass die Antragstellerin hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehen würde oder sie Anlass für die Bezeichnung als "Schlampe" gegeben hätte. Der Zuschauer begreift den Begriff "Nazi" als grobe Übertreibung, die an die Wahl der Antragstellerin zur Spitzenkandidatin der AfD anknüpft, nimmt deswegen aber nicht an, dass die Antragstellerin Anhängerin der Nazi-Ideologie sei. Es könne dahinstehen, ob die Bezeichnung "Schlampe" stets eine sexuelle Konnotation habe, wie die Antragstellerin vorträgt. Denn es sei erkennbar, dass die Bezeichnung "Schlampe" in einem solch verstandenen Sinne keinen Wahrheitsgehalt beansprucht, sondern als Anknüpfung an deren Äußerung zur politischen Korrektheit nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_324-O-21717_AfD-Politikerin-Dr-Alice-Weidel-muss-Bezeichnung-als-Nazi-Schlampe-durch-Satiremagazin-hinnehmen~N24275
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24275
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.