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Das Landgericht Hamburg hat die Bewohner einer Mietwohnung dazu verurteilt, die mit Fliesen und Laminat ausgelegten Zimmer nicht mit High Heels zu begehen. Denn zumindest das Begehen des lärmintensiven Fußbodenbelags mit sogenannten Hackenschuhen rufe eine unzumutbare Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung hervor. Deren Bewohner hatten Klage gegen den für sie unzumutbaren Lärm erhoben.
Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, obwohl der Trittschallschutz in der
So habe eine durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/we)
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Dokument-Nr. 11535
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