wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2017
312 O 290/16 -

Hanseatische Krankenkasse wegen unzureichender Aufklärung über Zusatz­beitrags­erhöhung verurteilt

Schreiben an Kranken­kassen­mitglieder verschleiert höhere Zusatzbeiträge und Möglichkeit der Kündigung

Das Landgericht Hamburg hat die Hanseatische Krankenkasse dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, ihre Mitglieder in irreführender Weise über die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und das dadurch eintretende Kündigungsrecht zu informieren.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zum Jahreswechsel 2015/2016 teilte die Hanseatische Krankenkasse ihren Versicherten mit, dass ihr Zusatzbeitrag "weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt". Die Erhöhung des Beitragssatzes erwähnte die Kasse nicht, und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht drehte die Hanseatische Krankenkasse zu ihrem Vorteil um: "Mit jeder Änderung des individuellen Zusatzbeitragssatzes entsteht auch ein Kündigungsrecht. Deshalb empfehlen Sie uns gerne Freunden und Verwandten, die ebenfalls von den Vorteilen der Business-K(l)asse profitieren möchten."

Zusammenhang zwischen eigener Beitragserhöhung und Kündigungsrecht nicht ausreichend hergestellt

Das Landgericht Hamburg stellt dazu fest, dass die Hanseatische Krankenkasse in dem Schreiben nicht hinreichend über das durch die Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags konkret entstandene Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder aufkläre und daher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V. erfülle. Die Kasse stelle gerade keinen Zusammenhang zwischen der eigenen Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags und einem Kündigungsrecht her. Vielmehr verschleiere das Schreiben gerade die Möglichkeit der Kündigung, statt darüber aufzuklären.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_312-O-29016_Hanseatische-Krankenkasse-wegen-unzureichender-Aufklaerung-ueber-Zusatzbeitragserhoehung-verurteilt.news25124.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25124 Dokument-Nr. 25124

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.