wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.06.2022
311 O 296/21 -

Vermuteter Rückschnitt einer Thujen-Hecke durch einen der Nachbarn begründet keinen Schadens­ersatz­anspruch

Anspruch auf Unterlassung besteht

Kann nicht nachgewiesen werden, wer von den Nachbarn die Thujen-Hecke beschnitten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1 BGB. Es besteht aber ein Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Rückkehr aus einem mehrwöchigen Urlaub im Sommer 2021 stellten die Eigentümer eines Wohngrundstücks in Hamburg fest, dass die an der Grenze zum Nachbargrundstück befindliche Thujen-Hecke beschnitten war. Da auf dem Nachbargrundstück abgeschnittene Thujen-Zweige lagen und sich das benachbarte Ehepaar schon seit längerem über die Höhe der Hecke beschwert hatte , vermuteten die Grundstückseigentümer die Nachbarn als Täter. Sie erhoben daher gegen die Nachbarn Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Unterlassung.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Hamburg verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1 BGB gegen die Beklagten. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass die Beklagten die Thujen-Hecke gemeinsam beschnitten haben. Es bestehe zwar kein Zweifel daran, dass der Beschnitt der Hecke vom Nachbargrundstück ausging und somit einer der Beklagten dafür verantwortlich ist. Es lasse sich aber nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die beiden Beklagten beim Beschnitt zusammengewirkt haben, so dass jeder von ihnen hafte. Es sei ebenso möglich, dass einer der Beklagten allein die Hecke beschnitten hat. Aus diesem Grund greife auch nicht § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Anspruch auf Unterlassung

Nach Auffassung des Landgerichts haften die Beklagten als Handlungsstörer auf Unterlassung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2023
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 44Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 44

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_311-O-29621_Vermuteter-Rueckschnitt-einer-Thujen-Hecke-durch-einen-der-Nachbarn-begruendet-keinen-Schadensersatzanspruch.news32529.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32529 Dokument-Nr. 32529

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.