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Sind Bäume auf einem Grundstück derart geschädigt, dass ein Baumsturz oder Astabbruch droht und dadurch das Grundstück eines Nachbarn erheblich betroffen ist, kann dieser vom Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit der Bäume verlangen. In Ausnahmefällen kann dem Nachbar auch ein Anspruch auf Fällen der Bäume zustehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erbat ein
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der
Zwar habe ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2018
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2016, 501/rb)
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