wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.10.2009
301 O 32/05 -

LG Hamburg: Preiserhöhungen bei Erdgaslieferungsverträgen unwirksam

In Vertragsklausel verwendete Formulierung „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ zur Preiserhöhung nicht zulässig

Behält sich ein Energieversorgungsunternehmen in seinen Vertragsbedingungen vor, den Gaspreis der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen, benachteiligt dies den Gaskunden unangemessen. Eine derartige Regelung ist, genauso wie die auf sie gestützte Gaspreiserhöhung, unwirksam. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Die Kläger in dem von der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Hamburg entschiedenen Fall sind oder waren Gaskunden der beklagten Energieversorgerin. In die von ihr vorformulierten Gaslieferungsverträge hatte die Beklagte eine Regelung aufgenommen, nach der sie berechtigt war, ihre Preise der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen. Die Kläger hielten eine auf diese Klausel gestützte Preiserhöhung jedoch für unwirksam und klagten hiergegen.

Preisänderungen müssen nachvollziehbar und nachrechenbar sein

Das Landgericht hat die Preisanpassungsklausel als unwirksam angesehen. In Verträgen mit Verbrauchern seien an die Ausgewogenheit und Klarheit einer Änderungsklausel hohe Anforderungen zu stellen. Klauseln, die dem Verwender eine Preiserhöhung nach freiem Belieben erlaubten, seien unwirksam. Erforderlich sei vielmehr, dass die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung möglichst konkret festgelegt würden. Der Kunde müsse die Möglichkeit erhalten, die Preisänderungen nachzuvollziehen und nachzurechnen. Die hierfür notwendigen Daten habe das Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen.

Unangemessene Benachteiligung

Eine Bezugnahme auf die „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ genüge diesen Anforderungen nicht. Sie lasse bereits offen, auf welche konkreten Daten und Bezugsgrößen die Preisänderung gestützt werden könne. Insbesondere bleibe unklar, auf welchen Energiemarkt und welche Energieträger Bezug genommen werde. Die Kläger seien durch die Preisanpassungsklausel unangemessen benachteiligt worden, da sie bei Vertragsschluss nicht hätten einschätzen können, welche Preiserhöhungen auf sie zukommen würden. Die Beklagte habe sich dagegen die Möglichkeit eingeräumt, die Tarife ohne vertraglich festgelegte Voraussetzungen und Grenzen zu erhöhen und eigentlich veranlasste Preisreduzierungen nicht (sogleich) vorzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2009
Quelle: ra-online, LG Hamburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_301-O-3205_LG-Hamburg-Preiserhoehungen-bei-Erdgaslieferungsvertraegen-unwirksam.news8688.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8688 Dokument-Nr. 8688

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.