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Beabsichtigt der Vermieter den Einbau von neuen, funkgewarteten Rauchwarnmeldern in den Wohnzimmern seiner Wohnungen, so hat der jeweilige Mieter dies zu dulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter bereits eigenmächtig Rauchwarnmelder angebracht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle/Saale hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Drei-Zimmer-Wohnung beabsichtigte entsprechend der Verpflichtung nach § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (LBO-LSA) den
Das Landgericht Halle/Saale bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Mieterin zurück. Der Vermieterin habe nach § 556 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Es sei nach Ansicht des Landgerichts darüber hinaus unerheblich gewesen, dass die Mieterin bereits
Für unbeachtlich hielt das Landgericht ferner den Umstand, dass § 47 Abs. 4 LBO-LSA das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2015
Quelle: Landgericht Halle/Saale, ra-online (zt/ZMR 2014, 986/rb)
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Dokument-Nr. 20652
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