wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Halle, Urteil vom 20.06.2014
3 S 11/14 -

Mieter kann Einbau neuer funkgewarteter Rauchwarnmelder im Wohnzimmer nicht verbieten

Bereits erfolgter Einbau von Rauchwarnmeldern durch Mieter unerheblich

Beabsichtigt der Vermieter den Einbau von neuen, funkgewarteten Rauchwarnmeldern in den Wohnzimmern seiner Wohnungen, so hat der jeweilige Mieter dies zu dulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter bereits eigenmächtig Rauchwarnmelder angebracht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle/Saale hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Drei-Zimmer-Wohnung beabsichtigte entsprechend der Verpflichtung nach § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (LBO-LSA) den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern, die über eine Funkwartung verfügten. Die Mieterin wehrte sich jedoch dagegen. Sie führte an, dass sie bereits auf eigene Kosten Rauchwarnmelder in der Wohnung installiert habe. Zudem verlange die Vorschrift in der Landesbauordnung nur den Einbau von Rauchwarnmeldern in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Das Wohnzimmer sei dagegen ausgenommen gewesen. Die Vermieterin sah dies jedoch anders und erhob schließlich Klage auf Duldung. Das Amtsgericht Halle (Saale) gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.

Anspruch auf Duldung des Einbaus der Rauchwarnmelder bestand

Das Landgericht Halle/Saale bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Mieterin zurück. Der Vermieterin habe nach § 556 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Duldung des Einbaus der Rauchwarnmelder zugestanden. Denn dabei habe es sich um duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen nach § 555 b Nr. 5 und Nr. 6 BGB gehandelt. Die Maßnahme habe zudem gemäß § 555 c Abs. 4 BGB keine Modernisierungsankündigung benötigt, da mit dem Einbau der Rauchwarnmelder ein nur unerheblicher Eingriff in die Bausubstanz verbunden gewesen sei. Eine Mieterhöhung habe die Vermieterin ebenfalls nicht beabsichtigt. Es sei des Weiteren zu berücksichtigen, dass der Einbau der Geräte jeweils nur 15 Minuten in Anspruch nimmt und lediglich eine leichte Bohr- und Klebetechnik angewandt wird.

Einbau von Rauchwarnmeldern durch Mieterin unerheblich

Es sei nach Ansicht des Landgerichts darüber hinaus unerheblich gewesen, dass die Mieterin bereits Rauchwarnmelder installiert hatte. Denn zum einen habe sie dadurch nicht die Pflicht ihrer Vermieterin zum Einbau der Geräte erfüllt. Zum anderen habe die Vermieterin ein Interesse an einem eigenen einheitlichen und von ihr kontrollierten sowie zu wartenden Rauchwarnsystem gehabt.

Fehlende Benennung des Wohnzimmers in Vorschrift der Landesbauordnung unbeachtlich

Für unbeachtlich hielt das Landgericht ferner den Umstand, dass § 47 Abs. 4 LBO-LSA das Wohnzimmer als Installationsort für Rauchwarnmelder nicht auflistete. Denn der Vermieter könne bestimmen, dass über die in der Vorschrift benannten Räumlichkeiten weitere Zimmer mit den Geräten ausgestattet werden. Es sei auch sinnvoll das Wohnzimmer mit einem Rauchwarnmelder auszustatten, da dort aufgrund der typischen Nutzung, etwa durch Kerzen oder die Vielzahl von elektrischen Geräten, Brände gehäuft auftreten können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2015
Quelle: Landgericht Halle/Saale, ra-online (zt/ZMR 2014, 986/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Halle_3-S-1114_Mieter-kann-Einbau-neuer-funkgewarteter-Rauchwarnmelder-im-Wohnzimmer-nicht-verbieten.news20652.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20652 Dokument-Nr. 20652

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.