wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hagen, Beschluss vom 01.08.2012
7 S 31/12 -

Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall: Nicht Beachtung der Tunnelhöhe begründet grobe Fahrlässigkeit

Versicherung darf Leistung um 50 % kürzen

Stößt ein LKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug gegen einen Tunnel, weil er die Durchfahrtshöhe nicht beachtet, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die Versicherung darf in einem solchen Fall ihre Leistung um 50 % kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hagen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stieß der Fahrer eines Miet-LKW gegen eine Tunneldecke. Die Versicherung regulierte zwar den Schaden, kürzte jedoch ihre Leistung um 50 %. Ihrer Meinung nach, habe der LKW-Fahrer nämlich grob fahrlässig gehandelt. Ihm hätte aufgrund der Beschilderung bekannt sein müssen, dass die Durchfahrtshöhe des Tunnels bei 3,10 m lag und er mit seinem 3,50 m hohen Fahrzeug nicht in den Tunnel passte. Da der LKW-Fahrer dies jedoch anders sah, landete der Fall schließlich vor Gericht.

LKW-Fahrer verstieß gegen allgemeine Sorgfaltspflicht

Das Landgericht Hagen entschied zu Gunsten der Versicherung. Sie habe ihre Leistung um 50 % kürzen dürfen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der LKW-Fahrer gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten grob verstoßen habe. Denn er habe die niedrige Durchfahrtshöhe des Tunnels missachtet und damit gegen die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 265 verstoßen.

LKW-Fahrer handelte grob fahrlässig

Aus Sicht des Landgerichts habe der LKW-Fahrer zudem grob fahrlässig gehandelt. Denn dieser habe sich über Bedenken hinweggesetzt, die sich jedem in seiner Lage befindlichen Verkehrsteilnehmer geradezu aufdrängen musste. Dabei sei es unerheblich gewesen, dass der Tunnel von einer Straßenbahn mit Oberleitung durchfahren wurde. Denn dies habe nicht die Annahme gerechtfertigt, dass auch sein LKW den Tunnel ohne weiteres passieren konnte. Insofern habe es an der Vergleichbarkeit beider Fahrzeuge gefehlt. Der LKW-Fahrer habe daher nicht darauf vertrauen dürfen, dass ein Passieren trotz niedriger Durchfahrthöhe möglich sein würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Landgericht Hagen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2013, 171 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2013, Seite: 171, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hagen_7-S-3112_Versicherungsschutz-nach-Verkehrsunfall-Nicht-Beachtung-der-Tunnelhoehe-begruendet-grobe-Fahrlaessigkeit~N16807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16807 Dokument-Nr. 16807

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.