wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Gera, Beschluss vom 26.07.2001
4 O 1292/01 -

Sturz aufgrund umfallenden Zauns: Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen unbefugtem Anlehnen zum Zwecke des Urinierens an Zaun

Verkehrs­sicherungs­pflicht besteht grundsätzlich nur gegenüber befugten Benutzern

Verletzt sich jemand nachdem er sich an einen Zaun anlehnte und dieser umfiel, so steht ihm kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn das Anlehnen am Zaun eine unbefugte Benutzung darstellt. Denn die Verkehrs­sicherungs­pflicht besteht grundsätzlich nur gegenüber befugten Benutzern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gera hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angetrunkener Fußgänger wollte an einem abschüssigen Bahndamm seine Blase entleeren. Er stützte sich dazu am Zaun ab. Dieser fiel daraufhin jedoch um, so dass der Fußgänger stürzte und sich verletzte. Er klagte nachfolgend gegen die Grundstückseigentümerin auf Zahlung von Schadenersatz.

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Das Landgericht Gera entschied gegen den Fußgänger. Diesem habe kein Schadenersatzanspruch nach § 836 BGB zugestanden. Denn der Grundstückseigentümerin sei eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht anzulasten und somit sei sie für den Schaden nicht verantwortlich gewesen.

Verkehrssicherungspflicht bestand nur gegenüber befugten Benutzern

Die Verkehrssicherungspflicht gelte grundsätzlich nur gegenüber befugten Benutzern, so das Landgericht weiter. Nur ihnen gegenüber seien regelmäßig Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Fußgänger habe sich zwar hier befugtermaßen auf dem Gehweg aufgehalten. Jedoch habe er sich nicht an den Zaun anlehnen dürfen. Das Anlehnen an einen Zaun, um zu urinieren, stelle keine befugte Benutzung dar. Ein Grundstückseigentümer müsse zudem nicht dafür Sorge tragen, dass sich angetrunkene Fußgänger nicht am Zaun anlehnen.

Mitverschulden schloss ebenfalls Schadenersatzanspruch aus

Nach Auffassung des Landgerichts habe dem Fußgänger selbst bei Annahme einer Pflichtverletzung durch die Grundstückseigentümerin kein Schadenersatzanspruch zugestanden. Denn diesem sei ein überwiegendes Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) anzulasten gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Landgericht Gera, ra-online (zt/NJW-RR 2002, 961/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Gera_4-O-129201_Sturz-aufgrund-umfallenden-Zauns-Kein-Anspruch-auf-Schadenersatz-wegen-unbefugtem-Anlehnen-zum-Zwecke-des-Urinierens-an-Zaun.news18193.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18193 Dokument-Nr. 18193

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.