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Oftmals gibt es für Kinder bis zu einem bestimmten Alter einen Vorzugspreis bei der Reisebuchung. Doch was, wenn das Kind nach der Buchung aber noch vor Reiseantritt das Alter erreicht, in welchem der Vorzugspreis nicht mehr gültig wäre? Einen solchen Fall hatte das Landgericht Gera zu entscheiden.
Im Fall buchte ein Ehepaar mit einem 14-jährigen Jungen eine Flugpauschalreise zum Preis von 2.567,00 EUR. Der Reiseveranstalter gewährte für Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Preisnachlass.
Kurz vor der Reise stellte der Reiseveranstalter fest, dass der bei der Reisebuchung 14-jährige Junge mittlerweile 15 Jahre alt geworden war. Er forderte daher die Ermäßigung (hier 687,00 EUR) von den Eltern des Jungen zurück.
Das Landgericht Gera folgte der Argumentation des Reiseveranstalters nicht. Der
Ausschlaggebend für die Gewährung der im Reiseprospekt angebotenen Ermäßigung sei mangels anders lautender Vereinbarung der Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. das Buchungsalter.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2906
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