wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Freiburg, Urteil vom 16.03.1972
3 S 85/71 -

Restaurantessen: Mängelrüge einer Speise noch vor vollständigem Verzehr

Beurteilung jedes einzelnen Essens bei einem Menü / Keine Gesamtbeurteilung

Bei einer Speisenfolge muss die mangelnde Qualität jedes einzelnen Essens vor vollständigem Verzehr gerügt werden. Es findet keine Gesamtbeurteilung über das ganze Menü statt. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten hatten anlässlich eines Stiftungsfestes im Hotel der Klägerin ein Abendessen im Rahmen eines Menüs eingenommen. Einen Monat später rügten die Beklagten die Qualität des Essens und machten eine Minderung pro Essen geltend. Dies erkannte die Klägerin nicht an und klagte auf Zahlung des ausstehenden Betrages. Das Amtsgericht Freiburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Minderungsrecht bestand nicht

Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Den Beklagten habe ein Minderungsrecht nicht zugestanden, da sie die Mängel zu spät gerügt und sich ihre Rechte nicht bei der Annahme des Essens vorbehalten haben.

Annahme des Essens nach Kostprobe

Das Landgericht führte zunächst aus, dass zwischen den Parteien ein Werklieferungsvertrag zustande gekommen sei. Auf diesen finden die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung. Nach § 464 BGB (neu: § 442 BGB) habe der Käufer seinen Minderungsrecht verloren, wenn er eine mangelhafte Sache trotz Kenntnis des Mangels annehme. Als Annahme sei zu verstehen, dass die Sache als Erfüllung entgegengenommen werde. Bei einer Menüfolge finde die Annahme nicht bereits beim Servieren eines jeden Ganges statt. Die Annahme als Erfüllung setze vielmehr einen gewissen Willensmoment des Annehmenden voraus und zwar dergestalt, dass er die Leistung als die geschuldete entgegennehme. Dies bedeute, dass sich der Gast erst eine Vorstellung über die Qualität des Essens verschaffen müsse, bevor er es als seine Bestellung annehme. Dies sei regelmäßig nach einer Kostprobe der Fall.

Ausschluss des Minderungsrechts durch vollständigen Verzehr

Nach Ansicht des Landgerichts habe der Gast jedenfalls dann das Essen als Erfüllung angenommen, wenn er einen Gang vollständig verzehrt habe, ohne die Qualität des Gerichts zu rügen. Bei einer mehrfachen Speisefolge werde die Qualität des Essens nicht insgesamt beurteilt. Er müsse vielmehr jedes einzelne nach seiner Meinung nach mangelhafte Gericht noch vor vollständigem Verzehr rügen. Der Gast dürfe nicht darauf hoffen, dass von Gang zu Gang eine Besserung auftrete.

Unmöglichkeit der Nachbesserung unerheblich

Die Pflicht zur Rüge vor Annahme des einzelnen Ganges sei nicht dadurch ausgeschlossen gewesen, dass es der Klägerin vielleicht unmöglich gewesen wäre, Speisen besserer Qualität nachzuliefern. Ob sie dazu in der Lage sei oder nicht, sei allein ihre Sache und betreffe ihr unternehmerisches Risiko.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Freiburg_3-S-8571_Restaurantessen-Maengelruege-einer-Speise-noch-vor-vollstaendigem-Verzehr.news14603.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14603 Dokument-Nr. 14603

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.