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Bei einer Speisenfolge muss die mangelnde Qualität jedes einzelnen Essens vor vollständigem Verzehr gerügt werden. Es findet keine Gesamtbeurteilung über das ganze Menü statt. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten hatten anlässlich eines Stiftungsfestes im
Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Den Beklagten habe ein
Das Landgericht führte zunächst aus, dass zwischen den Parteien ein Werklieferungsvertrag zustande gekommen sei. Auf diesen finden die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung. Nach § 464 BGB (neu: § 442 BGB) habe der Käufer seinen
Nach Ansicht des Landgerichts habe der Gast jedenfalls dann das
Die Pflicht zur Rüge vor
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
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