wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2013
3/08 O 197/12 -

LG Frankfurt am Main untersagt der Deutschen Telekom irreführende Verlinkungen auf Hotelbuchungsportal

Verlinkung täuscht Erwartungshaltung der Verbraucher

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Deutsche Telekom Medien GmbH untersagt, in den eigenen Internetseiten unter www.dasoertliche.de sowie www.gelbeseiten.de einen Button mit der Bezeichnung "online buchen" bzw. "Hotelbuchung" bereitzuhalten, der auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungs­portals HRS verlinkt ist und nicht auf die Internetseite des jeweiligen Hotels.

Dem Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Auf den Internetseiten www.dasoertliche.de sowie www.gelbeseiten.de kann der Nutzer über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren und sich diese anzeigen lassen. Dort werden dann neben dem Namen des Hotels dessen Adresse, die Telefonnummer sowie die Internetadresse angegeben. Zusätzlich befindet sich dort ein Button mit der Bezeichnung "Hotelbuchung" bzw. "online buchen". Klickt der Nutzer auf den Button, gelangt er direkt auf das Buchungsportal des Anbieters HRS.

Wettbewerbszentrale rügt Irreführung der Verbraucher

Diese Darstellung hatte die Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet und zur Begründung darauf verwiesen, dass der Kunde diese Darstellung dahingehend verstehen müsse, dass er direkt online mit dem Hotel in Verbindung treten und dort Zimmer buchen könne.

LG: Verbraucher erwartet direkte Onlinebuchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber

Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Auffassung in seiner Entscheidung und führt dazu aus, dass die Erwartungshaltung des Verbrauchers, der über "www.dasoertliche.de" oder "www.gelbeseiten.de" Hotels aufsuche, dahingeht, dass die angegebenen Kontaktmöglichkeiten sämtlich direkt zum Hotel führen. In dieser Erwartungshaltung werde der Verbraucher in rechtsrelevanter Weise getäuscht, wenn tatsächlich keine direkte Onlinebuchungsmöglichkeit beim Hotelbetreiber gegeben sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_308-O-19712_LG-Frankfurt-am-Main-untersagt-der-Deutschen-Telekom-irrefuehrende-Verlinkungen-auf-Hotelbuchungsportal~N15650

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15650 Dokument-Nr. 15650

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.