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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2013
3-13 O 119/12 -

Suhrkamp-Verfahren: Gewinn muss an Gesellschafterin ausgeschüttet werden

Regelungen zur Ausschüttung wurden in Gesellschaftsvertrag fetsgehalten

Die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG muss Bilanzgewinn für das Jahr 2010 in Höhe von 2,184 Mio. Euro an die klagende Gesellschafterin Medienholding AG Winterthur auszahlen. dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frnkfurt am Main hervor.

Hintergrund ist eine Vereinbarung der beiden Gesellschafterinnen des Suhrkamp Verlages, wonach aus dem Erlös des Verkaufs des Suhrkamp-Archivs sowie Erträgen im Zusammenhang mit dem Verlagsumzug nach Berlin eine Ausschüttung erfolgen sollte. „Es ist in Erinnerung zu rufen“, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung, „dass die Klägerin und die Streithelferin in der […] Gesellschaftsvereinbarung klipp und klar gemeinsam festgehalten haben: "Ziel der [Klägerin] ist, von den Suhrkamp-Kommanditgesellschaften möglichst hohe Ausschüttungen zu erhalten." Ein Theasaurierungsinteresse der Gesellschaft hat die Kammer abgelehnt, da die Gesellschaft verpflichtet gewesen sei, notfalls ein Darlehen aufzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online

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