wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.04.2014
3-05 O 8/14 -

Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank ist nichtig

Personalabbau und Verschlankung des Vorstandes rechtfertigt keine Abberufung aus wichtigem Grund

Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Commerzbank wurde vom Landgericht Frankfurt für nichtig erklärt.

Der Kläger im vorliegenden Fall hatte gegen ein Aufsichtsratsbeschluss geklagt, mit dem unter Verweis auf einen geplanten Personalabbau sowie eine Verschlankung des Vorstandes seine ursprüngliche Bestellung als Vorstandsmitglied bis 31.05.2017 widerrufen worden war.

Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes nur aus wichtigem Grund

Das Aktiengesetz erlaube den Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, um dem Vorstand nicht mit der Drohung der freien Abberufung die Unternehmensleitung „aus den Händen winden“ zu können. Dieser wichtige Grund könne zwar auch vorliegen, wenn die Belassung eines Vorstandsmitgliedes im Vorstand zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen für die Gesellschaft führe. „Allein das allgemein ein erheblicher Personalabbau bei der Beklagten und eine Verschlankung des Vorstandes sowie eine Umstrukturierung der Geschäftsfelder […] erfolgen soll, rechtfertigt nicht die Abberufung des Klägers aus wichtigem Grund“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Einen Antrag auf unmittelbare Weiterbeschäftigung hat das Gericht hingegen abgewiesen, da das Gesetz hierfür ausdrücklich voraussetze, dass die Abberufung rechtskräftig festgestellt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_3-05-O-814_Abberufung-eines-Vorstandsmitgliedes-der-Commerzbank-ist-nichtig~N18105

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18105 Dokument-Nr. 18105

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.