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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich nicht berechtigt mittels eines Mehrheitsbeschlusses das ersatzlose Fällen von im Gemeinschaftseigentum stehenden Bäumen zu beschließen. Vielmehr ist regelmäßig Einstimmigkeit erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Wohnungseigentümers. Die
Liegen jedoch ganz besondere Umstände vor, so das Landgericht weiter, die ein überwiegendes Interesse der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1990, 24/rb)
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Dokument-Nr. 18837
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