wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.1991
2/24 S 480/89 -

Reiseprospekt ließ auf Schnee schließen: Reiseveranstalter haftet für Schneemangel am Urlaubsort

Irreführende Prospektangabe

Muss der Urlauber trotz irreführender Angaben des Veranstalters, die auf sichere Schneeverhältnisse am Urlaubsort schließen lassen, wegen Schneemangel in ein anderes Skigebiet ausweichen, trägt der Veranstalter die Kosten für die Fahrten in das nächstliegende geeignete Skigebiet. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Das Gericht sprach einer Familie eine teilweise Erstattung des Reisepreises zu, weil ihr Winterurlaubsort in der Schweiz gut 500 Meter niedriger lag als im Prospekt angegeben und damit deutlich weniger Schnee bot als erhofft.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Familie zum Jahreswechsel in Schwarzsee/Schweiz zum Skilaufen. Leider fand sie dort nicht genügend Schnee vor. Im Katalog für die Pauschalreise war Schwarzsee mit der Höhe 1560 Meter angegeben, der Ort liegt aber nur 1046 Meter hoch. Zwei der vier Lifte führen auf 1626 oder 1751 Meter hieß es. Die Kläger fuhren daher in verschneite Nachbarorte und forderten die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurück, nebst einer Entschädigung für Urlaubsminderung.

Irreführende Prospektangabe

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. In der Berufung gestand das Landgericht Frankfurt der Familie eine teilweise Kostenerstattung zu wegen der irreführenden Prospektangabe.

Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Schneeverhältnisse - außer bei Versprechen von Schneesicherheit

Überdies gab es zehn Prozent Minderung des Reisepreises wegen "zusätzlicher Beschwernis". Der Richter hob aber zugleich hervor, dass Reiseveranstalter generell nicht für schlechte Schneeverhältnisse haften, solange sie keine Schneesicherheit versprechen.

Das Urteil ist aus dem Jahr 1991 und erscheint im Rahmen der Reihe "Winterurlaub".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2010
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_224-S-48089_Reiseprospekt-liess-auf-Schnee-schliessen-Reiseveranstalter-haftet-fuer-Schneemangel-am-Urlaubsort~N9018

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9018 Dokument-Nr. 9018

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.