wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.01.1992
2/11 S 412/90 -

Verlust des Wohnungsschlüssels: Mieterin muss Kosten für Austausch der Hausschließanlage erstatten

Gefahr der missbräuchlichen Verwendung des verlorenen Schlüssels begründet einen Schadensersatzanspruch

Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, der muss den Beweis erbringen, dass es einem möglichen Finder unmöglich ist, diesen Schlüssel einem konkreten Haus zuzuordnen. Andernfalls kann eine Sicherheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden und der Verlierer des Schlüssels muss die Kosten für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erstatten. Im Austauschen der Hausschließanlage kann eine solche Maßnahme bestehen. Dies wurde vom Landgericht Frankfurt/Main entschieden.

Eine Mieterin hatte ihren Wohnungsschlüssel verloren und wurde daraufhin von ihrem Vermieter auf Schadensersatz verklagt, da infolge des Verlustes auch die Schließanlage des gesamten Hauses ausgetauscht werden musste, da diese ebenfalls mit jedem der Wohnungsschlüssel geöffnet werden konnte. Die Frau hielt jedoch eine Gefährdung der Sicherheit des Hauses durch den Verlust des Schlüssels wegen des nicht bekannten Verlustortes und des langen Zeitraumes zwischen dem Verlust und dem Austausch der Schlösser, in dem es zu keiner missbräuchlichen Verwendung des Schlüssels kam, für ausgeschlossen.

Mieter ist für sorgsames Aufbewahren des Schlüssels verantwortlich

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main sei die Beklagte wegen positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages zum Ersatz der gesamten Schließanlage verpflichtet. Die Mieterin sei dafür verantwortlich gewesen, die ihr übergebenen Schlüssel sorgsam zu bewahren, um nicht durch einen Verlust die Gefährdung des gesamten Hauses herbeizuführen.

Haftungsausschluss nur, wenn Sicherheitsgefährdung des Hauses auszuschließen ist

Von dieser grundsätzlichen Haftung für den Verlust des Schlüssels wäre sie nur dann befreit gewesen, wenn eine Sicherheitsgefährdung hätte ausgeschlossen werden können. Ein Gefährdungsausschluss könne jedoch nicht daraus hergeleitet werden, dass zwischen dem Verlust und dem Austausch der Schlösser ein halbes Jahr vergangen ist, ohne dass es bislang zu einem Missbrauch des vermissten Schlüssels durch unbefugtes Eindringen in das Wohnhaus gekommen ist. Der potentielle Missbrauch könne nicht ausgeschlossen werden, da sich ein möglicher Finder vielleicht zunächst über die Gewohnheiten der Bewohner informieren will, bevor er tätig wird.

Beweislast für Ausschluss der Sicherheitsgefährdung trägt Verlierer des Schlüssels

Die Frau hätte für einen Haftungsausschluss nachweisen müssen, dass der Schlüssel an einem Ort verloren gegangen ist, der eine Zuordnung zu dem konkreten Haus ausschließt. Da eine im Rahmen der Beweisaufnahme befragte Zeugin jedoch ausgesagt habe, der Schlüssel sei in einem Seminarraum verloren gegangen, der aufgrund des überschaubaren Teilnehmerkreises die Zuordnung zu einem konkreten Verlierer erleichtere, liege eine derartige Voraussetzung nicht vor. Die Aussage der Beklagten, den Schlüssel im hohen Gras einer Wiese verloren zu haben, decke sich nicht mit der Zeugenaussage. Damit sei die Frau ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen, so dass sie eine Haftung damit auch nicht ausschließen konnte.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/st)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_211-S-41290_Verlust-des-Wohnungsschluessels-Mieterin-muss-Kosten-fuer-Austausch-der-Hausschliessanlage-erstatten.news11193.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11193 Dokument-Nr. 11193

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.