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Schwärzt ein Mieter vorsätzlich falsch seinen Vermieter bei einer Behörde an, so rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Mieter einer Wohnung und eines Gewerberaums gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die bewusst falsche
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Vermieters. Dieser habe nach § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) das
Nach Auffassung des Landgerichts sei zudem keine vorherige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 143/rb)
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