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Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben.
Beide Parteien sind aus der WestLB hervorgegangen, nachdem diese infolge der Finanzkrise 2007 und 2008 in Schieflage geriet und ab dem Jahr 2012 abgewickelt wurde. Die Klägerin ist die verbliebene Restgesellschaft. Sie ist in alleiniger Hand des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist („sog. Bad Bank“). An ihr sind die vormaligen Aktionäre der WestLB, unter anderem das Land Nordrhein-Westfalen, der Sparkassenverband Westfalen-Lippe und der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, beteiligt. Zunächst sollte die beklagte Abwicklungsanstalt ausgewählte toxische Portfolioteile der WestLB übernehmen und später im Rahmen der Abwicklung der Bank weitere Risikopositionen sowie nichtstrategienot-wendige Unternehmensbereiche, unter anderem das Kapitalmarktgeschäft.
Im Jahr 2016 wurden Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände der WestLB wegen Aktiengeschäften um den jeweiligen Dividendenstichtag eingeleitet (sog. Cum-Ex-Geschäfte). Ziel war die Klärung, ob in den Veranlagungszeiträumen 2005 bis 2011
Das Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass die beklagte Abwicklungsanstalt für diese
Die beklagte Abwicklungsanstalt könne sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Klägerin im Jahr 2012 bei der Zerschlagung der WestLB nicht über die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30879
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