wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.04.2019
2-24 S 162/18 -

Juniorsuite ohne getrennten Schlafraum kann Reisepreisminderung von 15 % rechtfertigen

Übermittlungsfehler des Reisebüros bei Sonderwünschen gehen zu Lasten des Reiseveranstalters

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reiseveranstalter auf nicht erfüllbare Sonderwünsche von Kunden hinweisen müssen. Erfüllt er die Wünsche nicht, liegt ein Reisemangel vor, der eine Reisepreisminderung von 15 % rechtfertigt. Auch Übermittlungsfehler des Reisebüros gehen dabei zu Lasten des Reiseveranstalters.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls buchte in einem Reisebüro für einen Strandurlaub eine Juniorsuite in einem Hotel. Aus dem Reiseprospekt des Reiseveranstalters ergab sich nicht, ob die Suite über separate Wohn- bzw. Schlafräume verfügte. Der Kläger äußerte gegenüber dem Reisebüro, dass er eine Trennung dieser Zimmer wünsche.

Reiseveranstalter muss auf nichterfüllbare Sonderwünsche hinweisen

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass das Anliegen des Klägers ein Sonderwunsch sei. Gehe die Reisebestätigung auf einen geäußerten Sonderwunsch nicht ein, gelte dieser als vom Reiseveranstalter angenommen. Könnten Sonderwünsche nicht erfüllt werden, müsse der Reiseveranstalter darauf gesondert hinweisen. Übermittlungsfehler des Reisebüros gingen zu Lasten des Reiseveranstalters. Da die Juniorsuite des Hotels nicht über den so vereinbarten Sonderwunsch eines getrennten Schlafzimmers verfügte, habe ein Reisemangel vorgelegen, der eine Reisepreisminderung von 15 % rechtfertige.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-S-16218_Juniorsuite-ohne-getrennten-Schlafraum-kann-Reisepreisminderung-von-15-Prozent-rechtfertigen.news27686.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27686 Dokument-Nr. 27686

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.