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Nimmt ein Fluggast einen Rollstuhlservice in Anspruch und verpasst er dadurch seinen Flug, so liegt darin keine Nichtbeförderung im Sinne von Art. 2 j) der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO). Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verpassten eine Frau und ihre Eltern im Mai 2015 ihren Anschlussflug in Frankfurt a.M. nach Vancouver. Hintergrund dessen war, dass die Eltern auf einen
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Ein Fluggast, der einen Anspruch wegen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 70/rb)
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Dokument-Nr. 24377
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