wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2020
2-24 O 163/20 -

Reisestornierung wegen Virus-Pandemie: Beauftragung eines Rechtsanwalts bei Inaussichtstellen der zeitnahen und schnellstmöglichen Rückzahlung des Reisepreises nicht erforderlich

Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Hat ein Reisender den Reisevertrag wegen einer Virus-Pandemie storniert und stellt die Reiseveranstalterin in Aussicht zeitnah und schnellstmöglich den Reisepreis zurückzuzahlen, so rechtfertigt dies selbst dann keine Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks außergerichtlicher Geltendmachung der Forderung, wenn sich die Reiseveranstalterin in Verzug befindet. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 15. März 2020 trat ein Reisender mit Hinweis auf die aufkommende Corona-Pandemie vom Reisevertrag zurück. Am nächsten Tag teilte die Reiseveranstalterin mit, mit dem Rücktritt einverstanden zu sein. Zudem übersandte sie eine Abrechnung, in der der Reisepreis als Gutschrift vermerkt war. Am 31. März 2020 erklärte die Reiseveranstalterin, das sie zeitnah und schnellstmöglich den Reisepreis zurückzahlen werde. Dem Reisenden ging dies aber wohl nicht schnell genug, so dass er am 5. April 2020 einen Rechtsanwalt beauftragte, der die Reiseveranstalterin sodann zur unverzüglichen Rückzahlung des Reisepreises aufforderte. Am 21. April 2021 erfolgte schließlich die Rückzahlung. Zwischenzeitlich hatte der Reisende aber schon Klage erhoben. Im Klageverfahren ging es folglich nur noch über die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu. Denn mit der Beauftragung des Rechtsanwalts habe der Kläger gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verstoßen.

Keine Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts

Zwar habe sich die Beklagte in Verzug befunden, so das Landgericht, dennoch sei nicht erforderlich gewesen, einen Rechtsanwalt zwecks außergerichtlicher Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Denn die Beklagte habe eine zeitnahe und schnellstmögliche Rückzahlung angekündigt. Der Kläger habe eine schnellere Rückzahlung als geschehen nicht erwarten dürfen. Dass die Abwicklung des Reisevertrags noch drei Wochen in Anspruch genommen hatte, stehe angesichts der besonderen Umstände der Corona-Pandemie nicht außerhalb der Verhältnismäßigkeit. Die Beklagte habe sich einer Vielzahl von Reisestornierungen gegenübergestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-24-O-16320_Reisestornierung-wegen-Virus-Pandemie-Beauftragung-eines-Rechtsanwalts-bei-Inaussichtstellen-der-zeitnahen-und-schnellstmoeglichen-Rueckzahlung.news30234.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30234 Dokument-Nr. 30234

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.