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Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reisende, die eine Strandvilla auf den Malediven gebucht haben, Anspruch auf 50 % Reisepreisminderung haben, wenn Wasserflugzeuge in der Zeit von 6 bis 18 Uhr unmittelbar vor der Strandvilla starten und landen. Bei einer nur eingeschränkten WLAN-Nutzung am Urlaubsort besteht zudem Minderungsanspruch von 15 %.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte für seine Familie und sich eine Pauschalreise auf den
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Lärmemissionen durch die Wasserflugzeuge eine Minderung des Reisepreises von 50 % begründen. Auch wenn das Luxus-Resort laut Hotelbeschreibung mit Wasserflugzeugen erreichbar war, habe der Kläger weder damit rechnen müssen, dass dadurch ein
Für die eingeschränkte WLAN-Nutzung sprach das Gericht eine weitergehende Minderung von 15 % des Reisepreises zu. In der Hotelbeschreibung sei ein freier WLAN-Zugang angepriesen worden. In der als besonders hochwertig beschriebenen Hotelkategorie könne ein Reisender erwarten, überall innerhalb der Anlage zumindest solchen Internetaktivitäten nachgehen zu können, die im Urlaub typisch seien (Aufrufen von Internetseiten, uneingeschränkter E-Mail-Zugang, Nutzung von Messengerdiensten etc.).
Das Landgericht sprach dem Kläger außerdem die Mehrkosten für die von ihm selbst organisierte Alternativunterbringung zu sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit während der betroffenen Reisetage und darüber hinaus eine 100 %-ige Minderung des Reisepreises für den Tag des Umzuges in die andere Unterkunft.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27675
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