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Wird das Hotelzimmer durch den Hotelbetreiber täglich gesperrt, weil der Reiseveranstalter die Vouchers nicht übersandt hat, liegt ein Reisemangel vor. Dieser rechtfertigt eine Minderung des Tagesreisepreises um 3 %. Verletzt sich ein Reisender während einer selbst gewählten Safaritour, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Reise nach Südafrika gebucht, die zwei Safaritouren beinhaltete. Bei der Ankunft in das Hotel wurde ihnen von der Reiseveranstalterin keine Vouchers ausgehändigt. Dies führte dazu, dass das Hotel täglich das
Das Landgericht Frankfurt a.M. sprach den Klägern gemäß § 651 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von 3 % zu, da an drei Tagen das
Nach Auffassung des Landgerichts habe den Klägern kein Anspruch auf
Die Morgensafari sei nicht durch eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 12/rb)
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Dokument-Nr. 24074
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