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Liegt einem Wirtschaftsplan ein fehlerhafter Verteilerschlüssel zugrunde, so entspricht der Beschluss über die Vorschüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Durch einen Beschluss über die Vorschüsse kann nicht der Verteilerschlüssel geändert werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Groß-Gerau gegen einen Beschluss über
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Beschluss über die
Zwar können die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG durch einen Beschluss einen von einer Vereinbarung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel regeln, so das Landgericht. Dies bedürfe aber einer gesonderten Beschlussfassung und könne nicht etwa konkludent im Rahmen der Beschlussfassung über einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2023, 372/rb)
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Dokument-Nr. 33142
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