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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2023
2-13 S 80/22 -

Unzumutbare Eigentümer­versammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin

Gemeinschafts­eigentum der Terrasse unerheblich bei faktischer Alleinnutzung der Miteigentümerin

Das Abhalten einer Eigentümer­versammlung auf der Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar. Dies gilt auch dann, wenn sich die Terrasse zwar im Gemeinschafts­eigentum befindet, sie aber faktisch von der Miteigentümerin allein genutzt wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Kläger waren nicht auf der Versammlung, weil sie den Versammlungsort für unzumutbar hielten. Neben den Klägern gab es nur eine weiteren Wohnungseigentümerin. Mit dieser waren die Kläger seit Jahren zerstritten. Die Eigentümerversammlung fand auf einer Terrasse statt, die zwar im Gemeinschaftseigentum stand, jedoch faktisch von der verfeindeten Wohnungseigentümern allein genutzt wurde. Das Amtsgericht gab der Klage teilweise statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Ungültigkeit sämtlicher Beschlüsse wegen Unzumutbarkeit des Versammlungsorts

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. Sämtliche Beschlüsse seien für ungültig zu erklären, da der Versammlungsort für die Kläger unzumutbar gewesen sei. Die Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin sei unzumutbar. Der Ort für die Eigentümerversammlung müsse neutral sein. Dabei sei unerheblich, dass sich die Terrasse im Gemeinschaftseigentum befand. Denn dadurch, dass sie von der weiteren Eigentümerin faktisch allein genutzt wurde, haben sich die Kläger am Versammlungsort nicht vertraut bewegen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 04.08.2022
    [Aktenzeichen: 304 C 20/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 245Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 245
  • WuM 2023, 370Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 370

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