wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2022
2-13 S 77/21 -

Unzulässige Verwalterentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung

Beschluss über Entlastung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Der Beschluss über die Entlastung eines Verwalters entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Jahresabrechnung fehlerhaft ist. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2020 wurde neben der Jahresabrechnung auch die Entlastung des Verwalters beschlossen. Mehrere Wohnungseigentümer waren damit nicht einverstanden. Sie verwiesen darauf, dass in der Jahresabrechnung eine Differenz von etwa 300 € bestand. Sie klagten daher gegen die Entlastung des Verwalters.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Offenbach wies die Klage ab, da die Jahresabrechnung nicht angefochten wurde. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Kläger.

Landgericht bejaht Unwirksamkeit der Verwalterentlastung

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss über die Entlastung des Verwalters entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Eine Entlastung entspreche nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadenersatzanspruch oder anderer Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar sind. Ist eine Jahresabrechnung fehlerhaft, so bestehe zumindest ein Anspruch auf Neuerstellung der Abrechnung.

Fehlende Anfechtung der Jahresabrechnung unerheblich

Die fehlende Anfechtung der Jahresabrechnung sei nach Ansicht des Landgerichts unerheblich. Bei der Beschlussfassung über die Entlastung seien Fehler der Jahresabrechnung unabhängig von der Frage zu berücksichtigen, ob diese später in Bestandskraft erwachsen oder nicht. Denn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Entlastung habe ein Bestandskraft jedenfalls nicht vorgelegen. Ist die Jahresabrechnung fehlerhaft, bestehe jedenfalls zum Zeitpunkt der Versammlung ein Anspruch auf Neuerstellung einer fehlerfreien Abrechnung, so dass die Entlastung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche. Dass nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Jahresabrechnung bestandskräftig wird, führe nicht dazu, dass ein zunächst ordnungswidriger Beschluss im Nachhinein rechtmäßig wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 18.06.2021
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 244Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 244

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-7721_Unzulaessige-Verwalterentlastung-bei-fehlerhafter-Jahresabrechnung.news32840.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32840 Dokument-Nr. 32840

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.