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Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 100 EUR entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher unzulässig. Als Richtwert gilt eine Pauschale in Höhe von 50 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss über eine
Das Amtsgericht Offenbach hielt die
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Grundsätzlich sei nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.10.2010 (Az: V ZR 220/09) ein Beschluss über eine
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26096
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