wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2024
2-13 S 53/23 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann bei unzulässiger baulicher Veränderung Rechtsanwalt mit Durchsetzung des Beseitigungs­anspruchs beauftragen

Keine Notwendigkeit des vorherigen Einholens eines Gutachtens über Erfolgsaussichten

Liegt eine unzulässige bauliche Veränderung vor, kann die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Beseitigungs­anspruchs beauftragen. Das Einholen eines Gutachtens über die Erfolgsaussichten ist nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohneigentumsanlage in Hessen hatte eine Wohnungseigentümerin in unzulässiger Weise eine Klimaanlage installiert. Auf einer Eigentümerversammlung in Hessen beschloss daher die Mehrheit der Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs zu beauftragen. Gegen diesen Beschluss wurde Klage erhoben mit der Begründung, dass zuvor ein Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussicht einer solchen Geltendmachung eingeholt werden müsse. Das Amtsgericht Darmstadt folgte dieser Meinung nicht und wies daher die Klage zurück. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Beschluss über Beauftragung des Rechtsanwalts entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Beschluss über die Beauftragung des Rechtsanwalts entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung. Werde ein Anwalt wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung mit der Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen beauftragt, so bedürfe es keiner vorherigen Prüfung der Erfolgsaussichten. Denn mit der Beauftragung des Rechtsanwalts gehe eine Prüfungspflicht der Erfolgsaussichten der Klage durch ihn einher. Es sei auch nicht ersichtlich, dass eine vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Rechtsanwalt kostengünstiger sei als die Beauftragung des Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2024, 655/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 25.05.2023
    [Aktenzeichen: 304 C 8/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 655Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 655

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-5323_Wohnungseigentuemergemeinschaft-kann-bei-unzulaessiger-baulicher-Veraenderung-Rechtsanwalt-mit-Durchsetzung-des-Beseitigungsanspruchs-beauftragen~N34325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34325 Dokument-Nr. 34325

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.