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Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts. Daran ändern auch keine pauschalen Behauptungen zu den gesundheitlichen Folgen einer Hitzebelastung etwas. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 erhob der Eigentümer einer
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kläger habe keinen Anspruch auf den
Ein Nachteil sei nicht deshalb zu verneinen, so das Landgericht, weil es sich um eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1253/rb)
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Dokument-Nr. 33638
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