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Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung eines Sanierungsbedarfs am gemeinschaftlichen Eigentum setzt regelmäßig nicht die Einholung von Alternativangeboten voraus. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 hatte das Amtsgericht Wiesbaden den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Beschluss wirksam sei. Wenn das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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