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Den Wohnungseigentümern müssen vor einer Eigentümerversammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters geht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2019 gegen den Beschluss zur
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss zur
Dass es sich lediglich um eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30622
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