wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2021
2-13 S 18/20 -

Werdende Wohnungseigentümer sind zur Eigen­tümer­versammlung zu laden

Keine Einladung des noch im Grundbuch stehenden Eigentümers

Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung geplant, so ist der werdende Wohnungseigentümer zu einer Eigen­tümer­versammlung zu laden und nicht der noch im Grundbuch stehende Eigentümer. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor einer Eigentümerversammlung im November 2018 hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung an ein Ehepaar verkauft und übergeben. Zu Gunsten der Eheleute bestand zudem eine Auflassungsvormerkung. Zu der Versammlung wurde nicht die noch im Grundbuch stehende Wohnungseigentümerin, sondern die Eheleute geladen. Gegen die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse erhob die Wohnungseigentümerin daher Klage. Das Amtsgericht Kassel wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Wohnungseigentümerin.

Noch im Grundbuch stehende Wohnungseigentümerin war nicht zu laden

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Wohnungseigentümerin habe nicht zur Eigentümerversammlung geladen werden müssen. Allein die Eheleute als werdende Eigentümer seien Stimmberechtigte und als solche zu laden gewesen. Dem werdenden Wohnungseigentümer stehen Stimm- und Anfechtungsrechte allein zu, da er wie ein Eigentümer zu behandeln ist und an dessen Stelle tritt. Dies sei inzwischen in § 8 Abs. 3 WEG festgehalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kassel, Urteil vom 19.12.2019
    [Aktenzeichen: 800 C 24/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 256Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 256
  • WuM 2021, 127Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2021, Seite: 127

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-1820_Werdende-Wohnungseigentuemer-sind-zur-Eigentuemerversammlung-zu-laden.news29992.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29992 Dokument-Nr. 29992

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.