wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.04.2017
2-13 S 168/16 -

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Befreiung von Kosten­tragungs­pflicht einer gemeinsamen Müllentsorgung

Kein Anspruch auf Aufstellen eigener Müllcontainer

Verfügt eine Wohnungs­eigentums­anlage über eine gemeinsame Müllentsorgung, so steht einem einzelnen Wohnungseigentümer kein Anspruch darauf zu, von der anteiligen Kosten­tragungs­pflicht befreit zu werden und einen eigenen Müllcontainer aufzustellen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohnungseigentumsanlage, bestehend aus einem Mehrfamilienhaus mit 27 Wohnungen und zehn Reihenhäusern, erfolgte die Umlage der Entsorgungskosten für die gemeinschaftlich genutzten Müllcontainer nach den Miteigentumsanteilen. Die Eigentümerin eines Reihenhauses beantragte auf einer Eigentümerversammlung die Befreiung von der Kostentragungspflicht und die Erlaubnis eine eigene Mülltonne in ihrem Vorgarten aufstellen zu dürfen. Sie führte an, dass sie kein Müll entsprechend ihres Kostenanteils erzeuge. Die übrigen Wohnungseigentümer lehnten den Antrag der Eigentümerin ab, so dass diese sich gezwungen sah Klage zu erheben. Das Amtsgericht Darmstadt gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kein Anspruch auf Befreiung von Kostentragungspflicht und Aufstellen eigener Mülltonne

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Befreiung von der Kostentragungspflicht der gemeinsamen Müllentsorgung und Aufstellen einer eigenen Mülltonne zu. Bei den Müllkosten handele es sich um Betriebskosten. Es sei das typische Risiko von Betriebskosten, dass der Kostenanteil nicht der Nutzung entspreche. Denn die Kosten seien nach einem generellen Verteilmaßstab umzulegen, ohne dass insoweit die Einzelbelange jedes einzelnen Eigentümers berücksichtigt werden könne. Jeder Wohnungseigentümer müsse für Betriebskosten in gleicher Weise auch dann aufkommen, wenn er bestimmte Einrichtungen, wie zum Beispiel Treppenhaus, Aufzug, Kinderspielplatz, Fahrradkeller, Waschmaschine oder Tischtennisräume nicht nutze.

Entsorgung von Müll aufgrund Gemeinschaftseigentums stellt gemeinschaftliche Aufgabe dar

Zudem sei nach Auffassung des Landgerichts zu berücksichtigen, dass gerade bei größeren Anlagen auch Müll auf dem Gemeinschaftseigentum anfallen könne, dessen Entsorgung ebenfalls eine gemeinschaftliche Aufgabe sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2017, 665/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 13.10.2016
    [Aktenzeichen: 304 C 285/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 665Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 665
  • WuM 2017, 352Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 352

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-16816_Kein-Anspruch-eines-Wohnungseigentuemers-auf-Befreiung-von-Kostentragungspflicht-einer-gemeinsamen-Muellentsorgung~N24797

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24797 Dokument-Nr. 24797

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.