kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei einer symbolischen Miete von einem Euro bemisst sich der für eine ordentliche Kündigung relevante Zahlungsverzug nach dem objektiven Mietwert der Wohnung. Eine erhebliche Pflichtverletzung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB des Mieters liegt also nur vor, wenn er nach einigen aufeinander folgenden Terminen mit Mietzahlungen in Höhe von mindestens einer objektiven Nettomiete in Verzug gerät. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 verkaufte die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses dieses an die früheren Mieter einer Wohnung im Haus. Nachfolgend schlossen die nunmehr neuen Eigentümer mit der alten Eigentümerin einen Mietvertrag über eine Wohnung im Haus ab. Die Nettomiete betrug 1 Euro. Als Betriebskostenvorauszahlungen wurden 220 Euro vereinbart, so dass die Gesamtmiete 221 Euro pro Monat betrug. Der tatsächliche Nettomietwert belief sich auf 900 Euro. Für die Monate April bis Juni 2016 zahlte die Mieterin ihre Miete nicht. Sie geriet dadurch mit einem Betrag von 663 Euro in
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß § 546 Abs. 1 BGB bestehe nicht, da die
Nach Auffassung des Landgerichts habe der
Die Vermieter legten gegen die Entscheidung Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Vermieter als unzulässig angesehen. Sie wurde daraufhin zurückgenommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-11-S-32616_Bei-symbolischer-Miete-bemisst-sich-kuendigungsrelevanter-Zahlungsverzug-nach-objektivem-Mietwert-der-Wohnung~N26421
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26421
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.