kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass einer Klinik keine Entschädigung gegen ihre Versicherung aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn die Klinik ihre Leistungen aufgrund der „Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Hessischen Landesregierung einschränken musste.
Das klagende
Das LG wies die Klage ab. Zwar handelt es sich bei COVID-19 um eine gefährliche Infektionskrankheit bzw. bei SARS- CoV-2 um einen gefährlichen Krankheitserreger im Sinne der Versicherungsbedingungen. Die angeordnete Aussetzung nicht notwendiger Behandlungen durch die Hessische Fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus zielte aber nicht darauf ab, die Verbreitung des Virus zu verhindern. Sowohl die Ministerpräsidentinnen und Minister-präsidenten der Länder als auch der Bundesgesundheitsminister hätten seinerzeit kundgetan, dass wegen eines erwarteten steigenden Bedarfs an Intensiv- und Beatmungskapazitäten ausreichende Intensivbetten in Kliniken vorzuhalten und zu diesem Zweck planbare Eingriffe zu verschieben seien. In Hessen habe jedenfalls die Fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus klar darauf abgezielt, in diesem Sinne Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zu schaffen. Dass mit der Einschränkung des Klinikbetriebes auch die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus verhindert oder verlangsamt wurde, sei nicht maßgeblich. „Denn die damit einhergehende Einschränkung von Kontakten war nicht das Ziel, sondern nur ein reiner Reflex der Maßnahme zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten“, erläuterte die Kammer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Frankfurt-am-Main_2-08-O-21022_Kein-Versicherungsschutz-fuer-ein-Krankenhaus-wegen-eingeschraenkten-Betriebes-waehrend-der-Corona-Pandemie~N33108
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33108
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.