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Ist der Auftraggeber bei der Bauausführung in der Privatwohnung bloß anwesend, so kann er von dem Bauunternehmer keinen Verdienstausfall verlangen. Die Überwachung des Bauunternehmers begründet grundsätzlich keinen Kostenerstattungsanspruch. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte in einer Privatwohnung ein Kamin eingebaut werden. Da die Arbeiten länger als geplant andauerten, war der
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Nach Auffassung des Landgerichts könne ein Erstattungsanspruch nur in Ausnahmefällen bestehen, wenn etwa die besondere Sachkunde des Auftraggebers für den Schutz des Objekts oder seine persönliche Mithilfe erforderlich ist. Jedoch sei eine Überwachung durch bloße Anwesenheit des Auftraggebers für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
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