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Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Steigt der Wert eines Oldtimers nach Abschluss der Versicherung an, so ist der Betrag der Wertsteigerung womöglich vom Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht erfasst. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert anzupassen. Darauf hat die Richterin im Streit wegen eines ausgebrannten Oldtimers hingewiesen. Eine auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung hat sie wegen Unterdeckung abgewiesen.
Im konkreten Fall hatte ein Oldtimerfan sein historisches Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Dann kam es dazu, dass das Fahrzeug bei einem
Das LG verwies, wie auch zuvor bereits die Versicherung, den Oldtimerfan auf die im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2024
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33790
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