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Wird öffentlich in einem Blog und Buch mit Schädigungsabsicht wahrheitswidrig behauptet jemand sei Mitglied in der Stasi, was den Betroffenen in eine schwere emotionale Krise stürzt, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Dabei ist mildernd zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung eine geringe Reichweite hat und der Täter ein traumatisiertes Opfer der Stasi ist. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein traumatisiertes Opfer der Stasi behauptete im Jahr 2020 in seinem Blog und seinem Buch wahrheitswidrig die
Das Landgericht Flensburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2023
Quelle: Landgericht Flensburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33164
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