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Landgericht Flensburg, Urteil vom 14.06.2023
7 O 140/20 -

Schmerzensgeld von 10.000 € wegen wahrheitswidriger Behauptung der Mitgliedschaft in Stasi

Bewusste Schädigungsabsicht eines traumatisierten Opfers der Stasi

Wird öffentlich in einem Blog und Buch mit Schädigungsabsicht wahrheitswidrig behauptet jemand sei Mitglied in der Stasi, was den Betroffenen in eine schwere emotionale Krise stürzt, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Dabei ist mildernd zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung eine geringe Reichweite hat und der Täter ein traumatisiertes Opfer der Stasi ist. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein traumatisiertes Opfer der Stasi behauptete im Jahr 2020 in seinem Blog und seinem Buch wahrheitswidrig die Mitgliedschaft eines Mannes in der Staatssicherheit der DDR. Der Betroffene erlitt aufgrund dessen eine schwere emotionale Krise und erhob unter anderem Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Landgericht Flensburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu. Die wahrheitswidrigen Aussagen des Beklagten seien mit Schädigungsabsicht erfolgt. Sie seien schwerwiegend und in hohem Maße ehrverletzend. Sie haben erhebliche negative psychische Auswirkungen auf den Kläger gehabt. Mildernd sei zu berücksichtigen, dass die Reichweite des Blogs und die Verkaufszahlen des Buch eher gering waren. Zudem sei der Beklagte als Opfer der Stasi traumatisiert. Er habe die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2023
Quelle: Landgericht Flensburg, ra-online (vt/rb)

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