wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 16.02.1978
III S 99/77 (11) -

Umbauarbeiten eines Mieters müssen vom Nachbarn in der Zeit von 7 bis 20 Uhr hingenommen werden

Grundsätzlich ist ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten

Grundsätzlich muss ein Mieter einer Wohnung ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einhalten. Zusätzlicher Lärm durch Umarbeiten darf jedoch nur in einer Zeit von 7 bis 20 Uhr auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ellwangen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es durch Umarbeiten eines Mieters nach 20 Uhr zu einer erheblichen Lärmbelästigung im Wohnhaus. Während ein Nachbar dies für unzumutbar hielt, vor allem da er ein kleines Kind hatte, war der störende Mieter der Ansicht, die Nachbarn müssten den Lärm hinnehmen. Der Streit landete schließlich vor Gericht.

Lärm durch Nachbarn muss grundsätzlich hingenommen werden

Das Landgericht Ellwangen stellte zunächst fest, dass das Zusammenleben mehrerer Familien in einem Mietshaus unweigerlich mit Lärm verbunden ist. Dieser sei grundsätzlich auch hinzunehmen. Jedenfalls ab 22 Uhr müsse jedoch Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Störung der Nachtruhe durch Umarbeiten musste nicht geduldet werden

Etwas anderes gelte jedoch, so das Landgericht weiter, wenn durch Umbauarbeiten eines Mieters eine zusätzliche Lärmbelästigung ausgeht. Eine solche sei regelmäßig angesichts der Schlafenszeit von Kleinkindern in der Zeit von 20 bis 7 Uhr zu unterlassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Landgericht Ellwangen, ra-online (zt/WuM 1985, 256/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1985, 256Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1985, Seite: 256

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ellwangen_III-S-9977-11_Umbauarbeiten-eines-Mieters-muessen-vom-Nachbarn-in-der-Zeit-von-7-bis-20-Uhr-hingenommen-werden.news16577.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16577 Dokument-Nr. 16577

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.