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Kommt es materialbedingt zu einer unfallträchtigen Wellenbildung eines 15 Jahre alten Teppichbodens, so muss der Vermieter diesen austauschen. Denn der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung von ihrem Vermieter den
Das Landgericht Duisburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen habe gegenüber ihrem Vermieter ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2015
Quelle: Landgericht Duisburg, ra-online (zt/WuM 1989, 10/rb)
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Dokument-Nr. 21148
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