kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen rückständiger Miete erst kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung von zwei vollen Monatsraten in Verzug ist. Tritt dieser Zahlungsrückstand erst in dem Zeitpunkt ein, in welchem dem Mieter die Kündigung zugeht, so ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Im Fall war der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug geraten. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis gemäß § 569 Abs. 4 BGB fristlos. Jedoch war der Mieter zum Zeitpunkt der Abfassung des Kündigungsschreibens noch nicht in Verzug mit zwei vollen Monatsbeiträgen. Dieser trat erst zum Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens ein.
Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung müsse der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand eingetreten sein. Es reiche nicht aus, wenn der die Grundlage der fristlosen Kündigung bildende Zahlungsverzug erst nach Abfassung und Absendung des Kündigungsschreibens eintrete.
Dies ergebe sich auch aus dem Gesetz, denn § 569 Abs. 4 BGB verlange eine Begründung für die fristlose Kündigung, damit der Mieter überprüfen könne, ob die Kündigung berechtigt sei. Umstände, die erst nach Absendung der Kündigung hinzutreten, könnten naturgemäß noch nicht in der Begründung enthalten sein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Duisburg_13-T-2806_Fristlose-Kuendigung-wegen-rueckstaendiger-Miete-erst-bei-Zahlungsverzug-von-zwei-vollen-Mieten-moeglich~N2844
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2844
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.