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Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für den Kreditkartenbetreiber keine Prüfpflicht im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Online-Glücksspielen besteht. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall aus.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen. Der Kläger war in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum Inhaber einer von der Beklagten ausgestellten
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Das Gericht führt aus, dass, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet gewesen, die genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen. Ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und oblag dem Kreditkartenunternehmen gerade nicht. Dieses habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können und habe nicht mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß rechnen müssen. Überdies erscheine eine Überprüfung auch kaum möglich, da zunächst nicht erkennbar ist, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen hat und welche Spiele er tatsächlich gespielt hat. Im Ausland ist nämlich eine Vielzahl von Glücksspielangeboten legal. Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28249
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