wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008
37 O 74/08 -

Bios macht Bionade Ärger: Bionade darf nicht mehr mit Calcium- und Magnesiumgehalten werben

Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden

Im Zweikampf Bios / Bionade hat Bios einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Einstweiligen Verfügung entschieden, dass Bionade nicht mehr mit Calcium- und Magnesiumgehalten werben darf. Sämtliche Etiketten, der Internetauftritt sowie alle anderen Werbemittel müssen umgestellt werden.

Durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf ist es der Bionade GmbH ab sofort untersagt, für die Bionade-Getränke mit deren angeblich besonders hohem Calcium- und Magnesiumgehalt zu werben. Damit ist auch jede weitere Auslieferung von Bionade-Flaschen mit diesen vom Gericht als rechtswidrig angesehenen Aussagen verboten. Das gerichtliche Verbot stützt sich auf die sogenannte EG-Health-Claims-Verordnung, die vorschreibt, dass mit einem Gehalt an Magnesium oder Calcium nur geworben werden darf, wenn in dem fraglichen Produkt Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden sind. Die Minimalvorgaben des Gesetzgebers werden jedoch von den Bionade Getränken bei weitem nicht erreicht.

Alle Hinweise auf den Gehalt an Calcium und Magnesium müssen entfernt werden

Ab sofort müssen von der Bionade GmbH sämtliche Hinweise auf den Gehalt an Calcium und Magnesium von allen Flaschenetiketten, in Internetauftritten sowie in allen Werbemitteln entfernt werden. Damit sind auch die Werbeaussagen zur angeblichen positiven Gesundheitswirkung dieser Mineralstoffe in Bionade unzulässig, wie zum Beispiel in der auf Kinder und deren Eltern zugeschnittenen „Infos für Kids“, die den Anschein einer Gesundheitswirkung erwecken.

Hintergrund des Rechtsstreits

Seit einiger Zeit versucht die Bionade GmbH durch Ausschöpfung aller juristischen Mittel, Wettbewerber vom Markt zu drängen. Bei Nachahmerprodukten war dieses Vorgehen teilweise erfolgreich. Bios will sich dagegen wehren. Im Mai 2008 war der Versuch der Bionade GmbH, Bios den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ zu verbieten, bereits vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Inzwischen hat die Bionade GmbH gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Weil die BionadeGmbH weiterhin gegen Bios vorgeht, sahen sich die Hersteller von Bios gezwungen, umgekehrt auf gesetzeswidrige Hinweise bei Bionade aufmerksam zu machen. Hierauf bezieht sich die nun erfolgte einstweilige Verfügung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duesseldorf_37-O-7408_Bios-macht-Bionade-Aerger-Bionade-darf-nicht-mehr-mit-Calcium-und-Magnesiumgehalten-werben.news6259.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6259 Dokument-Nr. 6259

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.