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Wer jemanden ohne dessen Zustimmung im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter benennt, obwohl dies nicht zutrifft, verletzt dessen Namensrecht. Der Namensinhaber kann daher im Wege der Lizenzanalogie Schadenersatz verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 fand ein Autor zufällig heraus, dass im
Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Autors. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung seines Namensrechts zugestanden (§§ 823, 12 BGB). Eine Verletzung des Namensrechts setze einen Gebrauch des Namens voraus, der die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung entstehen lässt. Eine solche sei gegeben, wenn der Namensinhaber mit Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Verbindung gebracht wird, mit denen er nichts zu tun hat oder der unrichtige Eindruck entsteht, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens zugestimmt. Beides sei hier der Fall gewesen.
Die
Das Landgericht hielt ein Schadenersatz in Höhe von 660 € für angemessen. Da die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17132
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