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Für die Ursächlichkeit zwischen der Hotelverpflegung und einer Durchfallerkrankung kann ein Anscheinsbeweis sprechen, wenn eine signifikant hohe Anzahl von Hotelgästen gleichzeitig an gleichartigen Symptomen erkranken. Von einer signifikant hohen Anzahl ist auszugehen, wenn mindestens 10 % der Gäste erkranken. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Türkeireise erkrankte ein Urlauber an
Das Amtsgericht Düsseldorf folgte dem Begehren des Urlaubers und bejahte eine
Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Kläger habe wegen der Durchfallerkrankung kein Anspruch auf
Zwar könne ein
Zudem verwies das Landgericht darauf, dass eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2016
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/tb)
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