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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2003
22 S 266/03 -

Stewardess verschüttete Kaffee - Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen

Landgericht Düsseldorf zum "luftfahrttypischen Unfall"

Wer im Flugzeug heißen Kaffee übergeschüttet bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Im Fall hatte eine Stewardess versehentlich eine Kaffeekanne vom Servierwagen gestoßen. Der heiße Kaffee traf eine Frau, die seitdem eine extreme Angst hat, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen. Die Passagierin erlitt Brandverletzungen. Hierfür verlangte sie Schmerzengeld.

Kein luftfahrttypischer Unfall

Das Landgericht Düsseldorf sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 920,- EUR zu. Es führte aus, dass es sich nicht um einen luftfahrttypischen Unfall handele, für den der Luftfrachtführer hafte. Ein solcher Unfall könnte auch am Boden passieren und auch wenn keine räumliche Enge wie in einem Flugzeug bestünde.

Normale Schadensersatzregelungen anwendbar

Vielmehr handele sich um eine "Schusseligkeit" der Stewardess, meinte das Gericht. Hier hafte der Luftfrachtführer nach den Regeln des Deliktsrechts gem. §§ 823, 831 847 a.F. (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2) BGB. Die durch den Unfall ausgelöste extreme Angst, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen, wurde vom Gericht nicht schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2007
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2003, 172Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2003, Seite: 172

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