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Wer im Flugzeug heißen Kaffee übergeschüttet bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Im Fall hatte eine
Das Landgericht Düsseldorf sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 920,- EUR zu. Es führte aus, dass es sich nicht um einen luftfahrttypischen Unfall handele, für den der Luftfrachtführer hafte. Ein solcher Unfall könnte auch am Boden passieren und auch wenn keine räumliche Enge wie in einem
Vielmehr handele sich um eine "Schusseligkeit" der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2007
Quelle: ra-online (pt)
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