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Der Käufer eines Hauses, der bei Renovierungsarbeiten in einem eingemauerten Kachelofen eine große Summe an Bargeld findet, kann das Geld dann nicht als Schatzfund für sich behalten, wenn eine Beweisaufnahme die damalige Hauseigentümerin zweifelsfrei als Eigentümerin des Geldes ermittelt. Der Betrag ist dann an die Erbin der Geldeigentümerin auszuzahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall erwarb der Beklagte im Jahr 2008 ein Mehrfamilienhaus im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim. Bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss fand er in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700 DM in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft, Frau Martha S., hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Ihr Ehemann und sie waren
"Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken", hatte die sehr vermögende Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod gegenüber einer vom Gericht vernommenen Zeugin geäußert. Diese Aussage und die Tatsache, dass die Banderolen des Geldes aus den 70er Jahren stammten, waren wichtige Indizien für die Kammer. Da außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt und auch spätere
Der Beklagte könne sich auch nicht, so die Kammer, darauf berufen, dass es sich bei den Geldkassetten um einen Schatzfund gem. § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches handele. Ein Schatzfund würde nämlich voraussetzen, dass der
Der Beklagte, der Finderlohn in Höhe von rund 5.000 Euro erhalten hat, kann gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2012
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 13864
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