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Das Landgerichts Düsseldorf hat in einem Urheber- und Markenrechtsstreit entschieden, dass die Lichtinstallation Rheinkomet® aus dem Jahr 2016 zwar urheberrechtlich geschützt ist. Eine weitere Lichtshow aus dem Jahr 2020 sei jedoch so anders, dass sie nicht gegen dieses Urheberrecht verstoße.
Es geht um Lichtinstallationen an und auf dem
Die Antragsgegnerin, ein Düsseldorfer Großhandelsunternehmen, führte am 7. Oktober 2020 eine weitere
Diesen Beschluss hat das Landgericht Düsseldorf jetzt mit Urteil vom 13.01.2021 aufgehoben, weil die
Im Vergleich dazu sei die angegriffene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2021
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29717
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