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Das Landgericht Düsseldorf hat einem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer
Mit Urteil vom 14.08.2024 hat die Kammer dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 26.000,- EUR zugesprochen. Die Kammer führt insoweit aus, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers an den drei streitgegenständlichen Bildern in schuldhafter Weise verletzt habe. Denn dieser habe die Kunstwerke des Klägers ohne dessen Einwilligung kopiert und sodann verkauft sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen des Beklagten mit den Originalen überein, eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte sich die Kammer an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2024
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34283
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